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Altersbeschränkungen

Egal in welchem Land du dich befindest und welche unterschiedlichen Bestimmungen auch gelten mögen, einige Beschränkungen sind überall einzuhalten, wenn es um das Piercen Minderjähriger geht.

Für jedes Piercing an einem Jugendlichen unter 18 Jahren ist es erforderlich, das ein Erziehungsberechtigter mit zum Piercingtermin erscheint. Sowohl der Jugendliche als auch der Erziehungsberechtigte sollte sich mittels Lichtbildausweis ( Personalausweis, Reisepass, Führerschein.... nicht Schülerausweis oder Bibliothekskarte) ausweisen können.

Unter gar keinen Umständen darf an Minderjährigen ein Piercing an den Brustwarzen oder im Genitalbereich vorgenommen werden.

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Und warum muss ich, auch wenn ich volljährig bin, eine Einverständniserklärung unterschreiben?

Der Gesetzgeber sieht es im Bürgerlichen Gesetzbuch so vor. Zudem ist es wichtig klarzustellen, dass ein Piercing ein kleiner medizinischer Eingriff ist und von Dir als solcher ernst genommen werden sollte. Für uns ist es wichtig, dass Du Dir darüber im Klaren bist, dass die Nach behandlung unerlässlich für den Heilungsprozess ist. Wenn du das Piercingstudio verlässt, liegt es allein in Deiner Verant­wortung, Dein Piercing zu pflegen.